AGB

1. Allgemeines

1.1 Nachfolgende Bedingungen gelten für alle Verträge mit unseren Kunden. Gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB gelten die AGB unabhängig von einem gesonderten Hinweis im Einzelfall auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte.

1.2 Änderungen, Abweichungen oder Ergänzungen dieser AGB durch Kunden oder besondere Zusicherungen bedürfen der Textform und einer Bestätigung durch uns. Gleiches gilt für die Abbedingung der Schriftform. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrages.

1.3 Unsere Angebote gehen den AGB im Zweifel vor. Die AGB ergänzen die Angebote.

2. Angebot & Vertragsschluss

2.1 Die Genehmigung eines Kostenvoranschlags durch den Kunden stellt ein Angebot auf Vertragschluss dar.

2.2 Ein Vertrag kommt durch die Annahme durch uns in Form der Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail ausreichend) zustande. Das Angebot gilt zudem als angenommen, wenn wir mit der Leistungserbringung beginnen.

3. Vertragsgegenstand

3.1 Der Vertragsgegenstand bemisst sich nach Vertrag bzw. dem Angebot sowie nach diesen AGB.

3.2 Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen eines dynamischen, kreativen Entwicklungsprozesses oder nach den Vorgaben des von uns erstellten Kostenvoranschlages / Angebotes. Angebot oder Kostenvoranschlag nehmen insbesondere Vorgaben des Kunden in gestalterischer Hinsicht, im Bezug auf Vorgaben oder auf die Corporate Identity auf, soweit der Kunde diese Angaben vor Einholung des Angebotes gemacht hat. Im Zweifel sowie über die Vorgaben hinaus gilt der dynamische und kreative Entwicklungsprozess als beauftragt.

3.3 Bei dem kreativen Entwicklungsprozess sprechen wir uns mit dem Kunden fortlaufend über Fortgang und Ziel des Projekts ab. Im Übrigen erarbeiten wir entsprechend dem Angebot oder nach individueller Abrede bis zu 2 Entwürfe von denen der Kunde einen auswählen kann und der sodann weiter ausgearbeitet wird. Sobald bei Teilleistungen ein Einvernehmen über die wesentlichen Bestandteile erzielt wurde, werden diese verbessert (je nach Anzahl der im Kostenvoranschlag / Angebot vereinbarten Korrekturschleifen). Kreative Leistungen werden nach Dienstvertragsrecht behandelt.

3.4 Die Vereinbarung eines Stundenkontingents bedeutet im Falle eines dynamischen Entwicklungsprozesses nicht, dass die Tätigkeit in der entsprechenden Anzahl Stunden fertig gestellt wird, es sei denn entsprechendes wurde explizit vereinbart.

3.5 Die Leistungserbringung gliedert sich in verschiedene Phasen, die im Angebot benannt sind (z.B. Ideeentwicklung, Konzeption, Entwurf, Gestaltung und / oder Realisierung). Nach Erbringung jeder Phase können wir eine Zwischenabnahme verlangen.

3.6 Im Falle von Leistungen, die erst durch Einsatz von Dritten nutzbar werden (z.B. Website à Webhosting oder
Fremd-CMS; Grafische Leistungen à Druck) ist der Kunde für die Auswahl des Vertragspartners selbst verantwortlich. Wir können lediglich Empfehlungen aussprechen. Der Kunde wird Vertragspartner des Dritten. Für den Fall, dass wir für den Kunden tätig werden, gilt § 8 dieser AGB.

3.7 Digitale Leistungsergebnisse werden in marktüblichem Format abgeliefert. Formatwünsche sind vom Kunden vor Leistungserbringung eindeutig zu benennen.

3.8 Wünscht der Kunde die Anpassung an Drittprodukte (zB Einarbeitung eines Designs in ein bestehendes CMS) wird nur die Zurverfügungstellung der Leistung und nicht die Einbindung geschuldet, wenn nicht ein Anderes vereinbart ist.

3.9 Wünsche und Vorstellungen des Kunden hinsichtlich des Leistungsergebnisses können nur insoweit umgesetzt werden, als es technisch und im Rahmen der finanziellen Vereinbarungen und subjektiv im Rahmen des bei uns vorhandenen Know-hows möglich ist.

4. Mitwirkungspflichten

4.1 Wir behalten uns vor, Teilrechnungen vor Abschluss des Projektes zu stellen.

4.2 Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen.

4.3 Der Kunde unterstützt uns bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen, insbesondere durch das rechtzeitige Bereitstellen von Materialien, Informationen, fachkundigen Mitarbeitern, Kommunikationsmitteln sowie durch Zugänglichmachen von Schnittstellen und Erteilung von Genehmigungen, Freigaben und Abnahmen. Der Kunde hat – soweit nicht anders vereinbart - z.B. alle einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Tabellen, Html-Code, Cascading Style Sheets usw. in digitaler Form - auch ohne besondere Aufforderung, jedenfalls aber nach Aufforderung in angemessener Frist - vorzulegen. Bei nicht rechtzeitiger oder nicht vollständiger Lieferung der angeforderten Inhalte, verlängern sich etwaig vereinbarte Fertigstellungsfristen entsprechend. Die durch nicht rechtzeitig erteilte oder verweigerte Genehmigung entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde.

4.4 Kommt der Kunde seiner Pflicht zur Mitwirkung nicht nach, so können wir gemäß § 642 BGB eine angemessene Entschädigung verlangen sowie die weiteren Rechte des § 643 BGB geltend machen. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach Dauer des Verzuges und Höhe der Vergütung.

4.5 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

5. Leistungsänderungen

5.1.1 Will der Kunde den im Rahmen eines Kostenvoranschlages vertraglich bestimmten Umfang der zu erbringenden Leistungen ändern, so hat er diesen Wunsch in Textform zu äußern. Wir teilen mit, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wird.

5.1.2 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

5.1.3 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Terminänderungen werden dem Kunden mitgeteilt.

5.1.4 Der Kunde hat den durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwand zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten.

5.2 Projektabbruch

5.2.1 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung eines freigegebenen Projektes durch den Kunden wird eine anteilige Vergütung fällig. Bei Beendigung vor Projektbeginn sind dies 35% des Projektvolumens, bei Beendigung während des laufenden Projektes sind dies 50% des Projektvolumens.

6. Zwischen- und Endabnahme

6.1 Die Überlassung von Entwürfen sowie die Mitteilung der Fertigstellung von Teilen unserer Leistung stellt die Aufforderung zur Abnahme oder zur Mitteilung von Korrekturwünschen dar.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, Leistungen abzunehmen, die im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden (Abnahme). Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist zur Abnahme keine Erklärung abgibt oder wenn der Kunde das vertraglich vereinbarte Entgelt zahlt, sofern es nicht bereits vor Aufforderung zur Abnahme gezahlt war.

6.3 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

6.4 Wir sind berechtigt, vom Kunden innerhalb eines Projekts eine oder mehrere Zwischenabnahmen von abgrenzbaren Teilen der zu erbringenden Leistung zu verlangen (Zwischenabnahme).

6.5 Aufforderungen und Erklärungen von Abnahmen können in Textform erfolgen.

6.6 Erachtet der Kunde die erbrachten Leistungen nicht als im Wesentlichen vertragsgemäß, so hat er Beanstandungen ohne schuldhaftes zögern nachvollziehbar und in Textform mitzuteilen.

6.7 Beanstandet der Kunde Leistungen fristgemäß, werden wir eine einmalige Nachbesserung vornehmen. Die Nachbesserung richtet sich nach den Vorgaben des Kunden, wenn die Beanstandung des Kunden derart konkret erfolgte, dass wir die Leistung ohne weitere Nachfrage beim Kunden ausbessern können. Erfolgt die Beanstandung nicht derart konkret, ist von uns lediglich eine branchenübliche Nachbesserung nach eigenem Ermessen auszuführen. Wünscht der Kunde sodann weitere Nachbesserungen, werden diese nur auf Kosten des Kunden und nach vorheriger Absprache durchgeführt.

6.8 Scheitert ein Einvernehmen über einen Entwurf und damit die weitere Vertragsausführung, bleibt der Kunde zur Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Tätigkeiten verpflichtet.

7. Eigentum und Urheberrecht

7.1 Von uns geschaffene Inhalte und Leistungen, eingeschlossen aber nicht darauf beschränkt Entwürfe, Skizzen, Vorlagen sowie sonstige Werke, sind urheberrechtlich oder sonst leistungsschutzrechtlich geschützt.

7.2 Sämtliche erstellten Leistungen, sowie sämtliche Rechte an erstellten oder lizenzierten Leistungen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten im Auftrag genannten fälligen Vergütung in unserem Eigentum. Vor vollständiger Bezahlung beim Kunden abgelieferte Inhalte erhält der Kunde nur zur bloßen Ansicht; zur weiteren Nutzung solcher Inhalte ist er erst nach Zahlung des vereinbarten Entgeltes befugt.

7.3 Die zur Herstellung der Vertragserzeugnisse eingesetzten Betriebsgegenstände, wie insbesondere Datensätze, Datenträger, Filme, Klischees, Lithographien, Druckplatten, Stehsätze, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, in unserem Eigentum und werden nicht ausgeliefert.

7.4 Soweit zur Vertragserfüllung eine Einräumung von Nutzungsrechten auf den Kunden erforderlich ist, erfolgt diese Einräumung nur in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang gegen ein angemessenes Entgelt. Im Rahmen einer PITCH-Situation (Vorstellung / Anfertigung von Entwürfen vor endgültiger Auftragsvergabe) hat die Nutzung der von uns geschaffenen Inhalte zu unterbleiben, wenn keine endgültige Auftragsvergabe erfolgt.

7.5 Dem Kunden wird, soweit nicht ein Anderes vereinbart ist, lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an erstellten Arbeiten eingeräumt. Für Verwendungen, die über den vereinbarten Zweck hinausgehen, bedarf es jeweils einer besonderen Vereinbarung über Umfang, zeitliche und räumliche Erstreckung sowie über die Vergütung.

7.6 Ein Nutzungsrecht wird dem Kunden nur an Endprodukten eingeräumt. Übliche Gestaltungselemente und Objekte sowie Einzelbestandteile der vertraglichen Leistung dürfen von uns uneingeschränkt auch für andere Projekte genutzt und weiter lizenziert werden. An vom Kunden nicht abgenommen Leistungen sowie an Vorschlägen, Entwürfen, Skizzen und Abwandlungen des Endprodukts erhält der Kunde kein Nutzungsrecht.

7.7 Bei Logo-Erstellungen ist die Anmeldung als Marke durch den Kunden möglich, wenn dies durch uns nicht explizit ausgeschlossen wurde. Die Anmeldung weiterer Schutzrechte oder für andere Inhalte (Geschmacksmuster, Marken, etc.) ist nur nach vorheriger Genehmigung von und Absprache mit uns möglich.

7.8 Bei Programmierarbeiten erhält der Kunde vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung lediglich ein einfaches, nicht übertragbares, Nutzungsrecht an Ergebnissen der Programmierarbeit eingeräumt, insbesondere ohne dass Anspruch auf Überlassung des Quellcodes besteht.

7.9 Wird im Rahmen von Programmierarbeiten auf Produkte von Drittanbietern zurückgegriffen (zB CMS) bestimmt sich die Lizenz nach den Vorgaben des Drittanbieters.

7.10 Die Überlassung von Rohdateien einer erstellten Leistung (zB InDesign-Dokument o.ä.) ist vertraglich von uns weder im physischen Sinne noch im Sinne einer Nutzungsrechtseinräumung geschuldet.

7.11 Soweit der Kunde exklusive oder weitergehende Nutzungsrechte erwerben möchte, unterbreiten wir auf Anfrage ein Angebot.

7.12 Die Abtretung, Lizenzierung oder sonstige Übertragung von Nutzungsrechten vom Kunden an Dritte bedarf unserer Zustimmung, es sei denn, sie erfolgt im Rahmen der Veräußerung eines Unternehmens oder in einem sonstigen Fall des § 34 Abs. 3 UrhG.

8. Auftragserteilung an Dritte

8.1 Wir sind befugt, die Vertragsleistung oder Teile davon durch Subunternehmer und/oder Dritte erbringen zu lassen. Wir werden Dritte und Subunternehmer auf die Einhaltung der vertraglichen Vorschriften verpflichten.

8.2 Wir sind berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbematerial und Werbemitteln, an deren Erstellung wir mitgewirkt haben, im Namen und mit Zustimmung des Auftraggebers zu erteilen. Werden wir vermittelnd tätig, werden Aufträge erst nach Freigabe durch den Kunden erteilt. Werden durch uns Mengenrabatte in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird.

8.3 Ergänzend gilt § 15 (9.).

9. Leistungs- und Lieferfristen

9.1 Terminliche Abreden sind unverbindlich, solange sie nicht im Angebot vereinbart oder schriftlich zugesagt sind.

9.2 Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen oder zur Zwischenabnahme vorgelegten Inhalten durch Kunden oder für die Dauer einer Anfrage, deren Beantwortung durch den Kunden für den Fortgang des Projekts erforderlich ist, ist eine Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Kunden bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Termine zur Leistungserbringung dürfen von uns nur durch Ansprechpartner oder die Geschäftsführung zugesagt werden.

9.3 Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

9.4 Ausführungs- und Lieferfristen für Aufträge, die Fremdarbeiten, wie etwa die Herstellung von Werbeträgern oder Film, Foto- und Reproarbeiten beinhalten, stehen unter dem Vorbehalt der eigenen Belieferung durch den sorgfältig ausgewählten Lieferanten. Erfolgt die Selbstbelieferung nicht richtig und rechtzeitig, beginnen die vereinbarten Fristen erst nach ordnungsgemäßer Selbstbelieferung zu laufen. Alternativ sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn es trotz aller zumutbaren Anstrengungen nicht gelingt, die Fremdleistung binnen der vereinbarten Frist zu beschaffen.

9.5 Wir sind zu Teillieferungen und zu vorzeitiger Lieferung berechtigt.

9.6 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggebern zuzurechnende Dritte etc.) haben wir nicht zu vertreten und berechtigen dazu, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wir werden dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt soweit möglich anzeigen.

10. Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz

10.1 Wir, sowie unsere Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Kunden als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Nur der Kunde selbst kann uns schriftlich von der getroffenen Schweigepflicht entbinden. Eine vom Gesetzgeber vorgesehene Verpflichtung zur Auskunftserteilung hat gegenüber dieser Verpflichtung zur Verschwiegenheit Vorrang. 10.2* Wir werden uns anvertraute personenbezogene Daten stets unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften nutzen und verarbeiten oder die Daten an Dritte weiterleiten.

10.3 Wir sind berechtigt, auf Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf uns und / oder den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Sofern Dritte von uns mit der Leistungserbringung beauftragt wurden, sind wir diesen gegenüber verpflichtet, das Recht auf Urhebernennung einzuhalten. Wir werden die Urhebernennung nur im erforderlichen, nicht aber in hervorgehobenem Maße vornehmen.

10.4 Wir sind berechtigt, Referenzprojekte der für den Kunden erstellten Aufträge auf unserer Website oder auf Printmaterial anzuführen, es sei denn, anderes wurde ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart.
11. Preise und Zahlungen
11.1Die Vergütung ist, wenn vertraglich oder durch ein jeweiliges Angebot nicht ein Anderes vereinbart wurde, für jede durch uns erbrachte Viertelstunde fällig. Vergütungen verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

11. Preise & Zahlungen

11.2 Sind einzelne Leistungsabschnitte vorgesehen, so haben wir für jeden erbrachten einzelnen Leistungsabschnitt Anspruch auf einen Teil der Gesamtvergütung.

11.3 Die Vergütung setzt sich vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen aus einem Entwurfshonorar und – soweit eine Nutzung der Leistungen vertraglich vorgesehen ist – einem Nutzungshonorar zusammen. Die Honorarteile können gesondert oder zusammen in der Rechnung aufgeführt werden. Nutzungen, die über den vertraglich vorgesehenen Gebrauch der Leistungen hinausgehen müssen ergänzend bezahlt werden.

11.4 Wir sind berechtigt, Preislisten bzw. Stundensätze für die Zukunft nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen.

11.5 Wir sind berechtigt, Kostenvoranschläge um bis zu 10 % zu überschreiten, ohne dass es einer gesonderten Vergütungsvereinbarung bedarf. Überschreitungen von mehr als 10 % eines Kostenvoranschlages oder einer Budgetplanung werden so rechtzeitig wie möglich angekündigt und mit Kunden das weitere Vorgehen besprochen.

11.6 Ist über die Vergütung einer Leistung, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, keine Vereinbarung getroffen, so ist die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von uns für Leistungen in einem anderen Projekt verlangten und vom Kunden vergüteten Vergütungssätze als üblich.

11.7 Preisangaben verstehen sich netto zzgl. Mwst. und gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto und sonstige Versandkosten nicht ein.

11.8 Für GEMA-Gebühr, Künstlersozialversicherungsabgaben und Zollkosten ist der Kunde verantwortlich.

11.9 Die Kosten für vom Kunden veranlasste Änderungen bereits freigegebener Aufträge, insbesondere Druckaufträge, sind einschließlich der Kosten für Maschinenstillstand vom Kunden zu zahlen. Das gilt auch für Wiederholungen von Probeanfertigungen, wenn diese vom Kunden wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage erfolgen.

11.10 Für Skizzen, Entwürfe, Probesätze, Probedrucke, Muster, Korrekturabzüge etc, die vom Kunden über den ursprünglichen Auftrag hinaus verlangt werden, ist eine gesonderte Vergütung zu zahlen.

11.11 Bei Verzug des Kunden sind wir berechtigt, a) Jahres-Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen, b) alle Ansprüche aus diesem oder anderen Geschäften, auch soweit einzelne Raten noch nicht fällig sind, gegenüber dem Kunden sofort geltend zu machen.

 

Zitat des Monats:

„So viel Stern am Himmel da, so der Fuchs am Schwanz hat Haar.“
– Zungenbrecher

Zitat des Monats:

„Der Wechsel alleine ist das Beständige.“
– Arthur Schopenhauer

Zitat des Monats:
„Der Wechsel alleine ist das Beständige.“
– Arthur Schopenhauer

Zitat des Monats:
„Der Wechsel alleine ist das Beständige.“
– Arthur Schopenhauer